1. Was ist die Grundlage der Patenschaften?
Eine Patenschaft ist eine bedingungslose Förderung eines Kindes und seiner Familie. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Verhalten des Kindes und seiner Familie und es besteht kein Anspruch auf ein Kind oder eine Gegenleistung.
2. Was sind das für Kinder?
Unsere Projektkinder und die Kinder auf unserer Warteliste sind Kinder aus den Slums in Angeles/Philippinen und Kinder aus den Slums in Nairobi/Kenia. Sie leben oft in kleinen Holz- oder Blechhütten. Die tägliche Nahrung reicht nicht aus. Geld für einen sinnvollen Schulbesuch ist nicht vorhanden. Die Wohnung hat oft keinen Wasseranschluss und kein WC, keine Dusche.
Wohnung? Ja, die besteht oft aus einem Zimmer, z.B. 3 x 3 Meter groß für 3-4 Kinder und eine Mutter. Nicht selten sind die Mütter alleinerziehend. Selbst wenn man in diesen Ländern arbeitet, reicht das Geld nicht einmal für die Nahrung. Gekocht wird oft mit einem Topf auf 3 Steinen. Darunter ist Feuer, natürlich im Freien. An eine vernünftige Wohnung ist erst gar nicht zu denken. Sie helfen dort wo keine Presse hinschaut und sonst niemand da ist zum helfen. Es gibt kein Netz und keinen doppelten Boden, wo Sie keine Patenschaft übernehmen, hilft sonst niemand. Die Kinder, die aus den Slum aufgenommen werden sind in der Regel zwischen 1 und 12 Jahre alt. Sie bleiben bis zum Abschluss der Schule oder wenn Sie studieren bis maximal zum 21. Lebensjahr in den Projekten.
Es gibt übrigens in den Slums in Angeles und Nairobi kein Bürgergeld, keine Rente, keine Sozialhilfe, keine Krankenkasse. Wer nichts hat, hat nichts, lebt schlecht und stirbt früh. Kinderpatenschaften helfen den Kreislauf der Armut durch Bildung zu durchbrechen und bieten eine direkte Nothilfe für das Kind uns seine Familie.
Unser Projekt in Tiflis/Georgien statete 2008. Mittlerweile gibt es in Georgien eine kleine Sozialhilfe, kleine Rente, eine Notfallabsicherung bei größeren Krankheiten, eine Armenspeisung und bei guten Noten sind auch die Studienplätze kostenfrei. Deshalb vermitteln wir nur noch in wenigen Fällen Patenschaften nach Georgien. Dort wo wir noch Patenschaften vermitteln handelt es sich um Kinder, die durch das Sozialsystem fallen, wie chronisch kranke Kinder, die Ihre Hilfe dringend brauchen, z.B. für Medikamente, körperliche Hilfsmittel oder Kleidung, etc.
Unser Projekt in Tonatico/Mexiko startete 2001 und wurde im Herbst 2024 eingefroren. Hintergrund ist, dass die Löhne und Gehälter in Mexiko mittlerweile deutlich gestiegen sind und auch hier immer weniger Hilfe nötig ist. Wir halten die Patenschaften, wo dringend Hilfe gebraucht wird, nehmen aber keine neuen Patenschaften mehr hinzu. In anderen Projektorten kann man mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr helfen.
3. Was bekomme ich durch meine Patenschaft?
-Sie helfen einem Kind und seiner Famile. Das Kind kann an einem sinnvollen Schulbesuch teilnehmen und zusätzlich helfen Sie der Familie des Kindes und seinem Umfeld. Sie helfen, wo Hilfe dringend nötig ist und keine weitere Hilfe zur Verfügung steht.
-Sie erhalten detailierte Informationen zu Ihrem Patenkind.
-Sie können die Hilfe steuerlich absetzen. Sie erhalten automatisch zum Beginn des Folgejahres eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung.
-Sie erhalten regelmäßig Informationen über unsere Arbeit und einmal jährlich unseren Rechenschaftsbericht.
-Auf Wunsch erhalten Sie eine Patenurkunde.
-Sie erhalten in der Regel einmal jährlich eine Einladung zum DHS-Jahrestag.
4. Was bekommt mein Patenkind durch meine Patenschaft?
-Ihr Patenkind erhält, je nach Projektland, regelmäßige Hilfen um an einem sinnvollen Schulbesuch teilnehmen zu können, wie regelmäßige Hilfsgüter in Form von Lebensmitteln und Hygienematerial. So helfen Sie dem Kind, seiner Familie und seinem Umfeld.
-Zusätzlich bieten wir für unsere Patenkinder verschiedene Kurse an (Sprache, Schach, Musik, Tanzen, Begabtenförderung), wie in besonderen Fällen Nothilfen (z.B. Slumhütte abdichten, fehlende Kleidung ersetzen, Matratzen austauschen wenn sie nicht mehr brauchbar sind. Ebenso ermöglichen wir in besonderen Notlagen Arztbesuche, wie den Kauf von Medikamenten).
-Sie schenken Ihrem Patenkind durch Ihre Patenschaft die Teilnahme an sozialen Events wie z.B. Geburtstagsfeiern, Ausflügen, Weihnachtsfeiern.
-Älteren Patenkindern (ab 15 Jahren) ermöglichen Sie die Teilnahme an Berufsvorbereitungsmaßnahmen bis zur Hilfe bei Bewerbungen.
5. Kann ich mit meinem Patenkind Kontakt aufnehmen?
-Ja, Sie können mit Ihrem Patenkind in Briefkontakt treten. Unsere Projektmitarbeiter/innen übersetzen Ihre Post kostenfrei (bis 6 Briefe im Kalenderjahr, je maximal 2 Seiten, Mindestschriftgröße Arial12. DAs reicht in 99% aller Fälle aus) und geben sie zu Ihrem Patenkind weiter. Darüber hinaus müssen die Übersetzungen selbst finanziert werden. Post wird generell nur online angenommen und bearbeitet. Falls sie keinen Computer haben, können sie die Post zu unserem Büro schicken. Wir scannen ihren Brief und leiten ihn zum Übersetzen und Aushändigen in das entsprechende Projekt weiter.
-Ja, wenn die Patenschaft bereits seit mindestens 1 Jahr besteht, können Sie Ihr Patenkind im Projektland besuchen. Wir empfehlen zu einem Besuch den jährlichen Tag der Offenen Tür, eine Reise kann aber auch individuell abgesprochen werden. Bei einer individuellen Absprache muss die Reise mindestens 2 Monate vorher angemeldet werden. Ebenso ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nötig (Kinder- und Jugendschutzvorgabe). Die Fahrt erfolgt auf eigene Kosten und auf eigene Haftung. Weitere Infos können in unserem Büro angefordert werden. E-Mail: post@dhs-kinderhilfe.de oder Tel. (+49) 0 6337/ 20 900 61.
-Viele Patenkinder schicken Weihnachts- und Ostergrüße zu ihren Paten und schicken auch Post in den Sommerferien.
6. Wird der Kinderschutz eingehalten?
-Ja. Wir legen großen Wert auf den Kinderschutz und die gesetzlichen Vorgaben werden in allen Projekten eingehalten. Deshalb darf die Post zwischen den Patinnen/Paten und Patenkindern nur über unser Büro laufen. Es ist nicht zulässig private Telefonnummern, E-Mails oder sonstige Kontaktmöglichkeiten in den Briefen anzugeben. Ebenso werden bei Erstbesuchen in den Projekten keine Privatwohnungen der Patenkinder gezeigt. Bei rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder ähnlichen Inhalten werden die Briefe nicht weitergeleitet und wir behalten uns eine Kündigung der Patenschaft vor. Bei ersten Projektbesuchen muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorliegen (maximal 6 Monate alt). Unsere beauftragte für den Kinder- und Jugendschutz ist Frau Marie Sand, Berlin.
7. Wird der Datenschutz eingehalten?
Ja, der Datenschutz wird eingehalten. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
8. Wann endet die Patenschaft?
-Die Patenschaft endet, wenn die Schule nicht mehr besucht wird.
-Die Patenschaft endet, wenn das Patenkind alt genug ist und eine Arbeit aufnimmt.
-Eine Patenschaft endet, falls ein Studium aufgenommen wird, mit dem Ende des Studiums oder dem erreichen des 21. Lebensjahres.
-Eine Patenschaft endet (zum Ende des Folgemonats), wenn die Patin/der Pate kündigt (in dem Fall übernimmt die DHS die Patenschaft und versucht eine/n neue/n Patin/Paten zu finden.
-Eine Patenschaft endet, wenn das Patenkind keine Patenschaft mehr möchte.
-Eine Patenschaft endet, wenn die DHS die Patenschaft kündigt, weil sich Projektumstände änderten oder sich z.B. die Lebenssituation des Kindes so geändert hat, dass eine Hilfe nicht mehr dringend nötig ist.
9. Was passiert, wenn eine Patenschaft endet?
Mit dem Ende der Patenschaft stellen wir die Versorgung des Patenkindes ein und übernehmen keine weiteren Dienste (Patenpost, Geschenke oder Geld weiterleiten, etc.).